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Mustersatzung eines Visual Artists Association

Der folgende Text ist ein Modell Statut der Vereinigung Bildender Künstler der Autonomen Gemeinschaften. Dies ist ein allgemeines Modell, das auf Artikel 22 der spanischen Verfassung beruht. Einige regionale Regierungen haben Rechtsvorschriften über Vereinigungen eigen gemacht und in solchen Fällen den Rechtsschutz können im Rahmen dieses Regelwerks festgestellt werden. Es ist ratsam, mit einem Anwalt / Manager AO / einer konsultieren. Sie können auch auf andere lokale Kultureinrichtungen oder einen der bestehenden Verbände bildender Künstler in den spanischen Staat oder der Union of Visual Artists Association gehen.

SATZUNG (Name des Vereins)

TITEL I NAME UND AUFBAU DES VEREINS

Artikel 1.

Name und Regime

1. Gemäß Artikel 22 der spanischen Verfassung wird in (Stadt) basiert, und der Name des VISUAL Artists Association (Name der Autonomen Gemeinschaft), der Verband hat im Einklang mit den Gesetzen, Rechts-und volle Handlungsfähigkeit, der Mangel an Gewinn.

2. Die Regeln des Verbandes wird durch diese Statuten und Verträge rechtsgültig von der Generalversammlung und Leitungsgremien in den Bereich ihrer Zuständigkeit angenommen darstelle. In Angelegenheiten, die nicht abgedeckt sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Organischen Gesetzes 1/2002 vom 22. März über die Rechte des Vereins.

TITEL II. ZIELE UND AKTIVITÄTEN DES VEREINS

Artikel 2.

Ziele und Aktivitäten

1. Die Ziele dieser Vereinigung:

a) in einer gemeinsamen Rechtsform sammeln die Gruppe bildender Künstler mit dem Ziel, dass durch diesen Verein zu / als gegen jede Institution, öffentlich oder privat, und vor allem bei den Behörden der autonomen Region, Landkreis und dargestellt werden Gemeinden, um die gemeinsamen Interessen aller Künstler zu verteidigen.

b) Förderung der zeitgenössischen Kunst.

c) mit anderen Verbänden und Fachleuten in den Bereichen Kunst und Kultur zusammenarbeiten.

2. Aktivitäten Um diese Ziele zu erreichen, wird der Verein halten kulturellen, sozialen und beruflichen Bildung der beiden Partner / als auch für die Gesellschaft im Allgemeinen gerichtet.

3. Die Gewinne der Partnerschaft von Wirtschaftstätigkeit, einschließlich Dienstleistungen, abgeleitet werden ausschließlich verwendet werden, um seine Ziele zu erreichen, das keinen Raum in jedem Fall die Verteilung zwischen den Partnern / oder als zwischen Ehegatten oder Personen diejenigen, die mit / als mit einer ähnlichen Beziehung zu leben, und unter seinen Verwandten oder seinem kostenlosen Transfer an Einzelpersonen oder Unternehmen mit lukrativen Zinsen.

TITEL III. ADRESSE UND GEBIET

Artikel 3.

Startseite.

Dieser Verein hat seinen Sitz in (Anschrift und Stadt), mit Ihrer Postanschrift gleich.

Artikel 4.

Räumlichen Anwendungsbereich.

Der räumliche Geltungsbereich der Aktion des Vereins ist die regionale, die sich auf die gesamte Region von (Name der Autonomen Gemeinschaft).

TITEL IV. Regierungsstellen UND VERTRETUNG

KAPITEL I.

KLASSEN UND TITEL

Artikel 5.

Klassen und Prinzipien

1. Die EZB und repräsentative Organe des Vereins sind:

a) Die Generalversammlung. b) Das Board of Directors. 2. Die interne Organisation und Arbeitsweise der Assoziierung ist die demokratische, unter voller Achtung des Pluralismus.

KAPITEL II. GENERALVERSAMMLUNG

Artikel 6.

Zusammensetzung.

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins und besteht aus allen beteiligten Personen.

Artikel 7.

Klassen Sessions.

Die Generalversammlungen werden ordentliche und außerordentliche. Die ordentliche Generalversammlung muss mindestens einmal im Jahr abgehalten werden, innerhalb von vier Monaten nach Jahresende. Ausserordentliche Generalversammlungen finden statt, wenn die Umstände dies rechtfertigen, so der Vorsitzende der Meinung, wenn die Richtlinie wie vereinbart, oder wenn das Schreiben schlug ein Zehntel der Partner / as.

Artikel 8.

Einberufung.

Bekanntmachungen der Generalversammlung wird schriftlich unter Angabe von Ort, Datum und Zeit der Versammlung sowie die Tagesordnung mit konkreter Ausdruck der Fragen in der Diskussion sein. Zwischen dem Aufruf und der Tag zum Halten der Versammlung bei den ersten Anruf müssen vermitteln ernannt mindestens 15 Tage und kann auch festgestellt werden, gegebenenfalls das Datum und die Zeit, dass die Versammlung wird am zweiten Anruf zu treffen, aber zwischen ihnen innerhalb weniger als einer halben Stunde zu vermitteln.

Artikel 9.

Beschlussfähigkeit und Abstimmung

1. Generalversammlungen, die beide ordentliche und außerordentliche, ist rechtswirksam gebildet, in erster Anruf, wenn ihr Drittel der stimmberechtigten Mitglieder, und am zweiten Anruf, unabhängig von der Zahl der Mitglieder Stimmrecht. Wird in jedem Fall die Anwesenheit von Präsident / Sekretär und / A oder die Personen, die rechtmäßig ersetzen sie benötigt werden.

2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gefasst, wenn die yeas die negativen überwiegen, nicht als zugelassener zu diesem Zweck die ungültigen Stimmen oder Enthaltungen. Sie benötigen einen qualifizierten Mehrheit der anwesenden oder vertretenen, die sich ergeben, wenn die Ja-Stimmen mehr als die Hälfte davon, wird für: Ernennung von Verwaltungsräten und Administratoren. Übereinkommen zur Gründung eines Zusammenschlusses der Verbände zu bilden oder integriert in ihnen. Anordnung oder Lagerung von Sachanlagen Mitglieder. Änderung der Satzung. Die Auflösung des Unternehmens. Vereinbarung über die Vergütung der Mitglieder des repräsentativen Gremien.

Artikel 10.

Kompetenzen

1. Zuständigkeit der ordentlichen Generalversammlung auf folgende Themen:

a) die Genehmigung, gegebenenfalls das Management des Verwaltungsrates.

b) prüft und billigt den Jahresabschluss.

c) über die Genehmigung des jährlichen Inventars der beweglichen und unbeweglichen Sachen, die detaillierte Beurteilung durch die Mitglied des Verwaltungsrates zuvor von diesen ernannten gemacht werden entscheiden.

d) die Genehmigung oder Ablehnung der Vorschläge des Board of Directors, um die Aktivitäten des Vereins.

e) einig, dass die Kosten, die mit zusätzlichen Gebühren und Errichtung sowie diejenigen der Stammaktien, der Bestimmung der Höhe dieser und ihre Häufigkeit zu erfüllen.

g) sonstige nicht-ausschließlichen Zuständigkeit der Sonderversammlung.

2. Entspricht der außerordentlichen Hauptversammlung:

a) Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands.

b) Änderung der Verfassung.

c) Auflösung des Vereins und gegebenenfalls Ernennung von Liquidatoren.

d) Die Ausweisung von Partner / als Vorschlag des Verwaltungsrates.

e) Gründung der Verbände oder integrieren sie.

f) Antrag auf Erklärung des öffentlichen Nutzens.

Artikel 11.

Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen.

Die Vereinbarungen nach den bisherigen Regeln angenommen wird assoziiert mit Kraft, auch in Nicht-Teilnehmern, wobei ein Protokollbuch zu unterzeichnen die / der Präsident / a und der / Sekretariat / a. Kann zu niedrig:

a) durch freiwilligen Austritt schriftlich an den Vorstand mitgeteilt.

b) Verstoß gegen die Verpflichtungen, die anvertraut hatte.

c) Nach Ablauf des Mandats.

KAPITEL III. BOARD OF DIRECTORS

Artikel 12.

Zusammensetzung.

Der Vorstand besteht aus zehn Mitgliedern mindestens 25 höchstens bestehen. Um den gleichen Bedingungen gewählt werden, erfordert die Partner / einer Nummer des Vereins und sein in der Zahlung von Abgaben Strom.

Artikel 13.

Wahl der Tagungsleitung.

Die Komponenten des Verwaltungsrates werden von der Generalversammlung gewählt werden. Die Amtszeit des Vorstandes ist von Jahren und kann zur Wiederwahl stehen, so oft wie es ihnen passt, mit Ausnahme des / der Präsidenten / in und / Vice President / a, die nur im Amt bleiben kann für maximal Jahren. Wenn es nach unten ein oder mehrere Mitglieder des Vorstandes vor Ablauf ihres Mandats, das Board selbst, ein Vorschlag eines seiner Mitglieder, benennen Stellvertreter, die alle gesetzlichen Anforderungen, um Anspruch gerecht zu werden. Die Benennung bedarf der Zustimmung durch die erste Generalversammlung abgehalten zu werden, erwarb seit dieser Zeit die gewählten Status. Wenn der Rücktritt oder die Kündigung erfolgt gleichzeitig mindestens die Hälfte plus eins der gewählten Mitglieder des Vorstandes, diese, nicht in der Lage, seine Position zu verlassen, werden Vorstand zu werden, und primäre Aufgabe wird bei der ersten Einberufung möglich, Generalversammlung für die Wahl eines neuen Vorstands. Auch der gleichen Weise verfahren, wenn der Zeitraum zwischen zwei ordentlichen Generalversammlungen danach kommen den Rücktritt oder die Kündigung einer gleichen Anzahl von Mitgliedern des Vorstands. Der Aufruf zur Generalversammlung wählte der neue Vorstand werden findet mit mindestens 30 Tage dauern, bis das Datum des Haltens der gleiche, der eine Frist von 15 Tage ab dem Datum der Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung, die schriftlich beim Sekretariat des Vereins sein müssen. Sollte kein Kandidat in der Liste, oder die Generalversammlung kann individuell diejenigen, die dem Vorstand beitreten wollen wählen. Wenn die Anzahl der Leute, die weniger als oder gleich 25 sind, von denen alle als gewählt. Wenn stattdessen die Zahl dieser Menschen ist größer als 25 wird zu einer Abstimmung durch die Teilnahme an der Generalversammlung vorgehen. Für den Fall, die nicht diese Anzahl von Mitgliedern des Vorstands konnte nach dem Auftreten einer Stimmengleichheit zwischen den Kandidaten niedrigste Punktzahl wird für gewählt erklärt ihn oder sie, daß sie größer ist das Dienstalter in der Gesellschaft haben und wenn immer noch gleich, die erreicht werden Alter.

Artikel 14.

Sessions.

Der Vorstand beruft eine Sitzung im Ermessen des Halten Sie die / der Präsident / in eigener Initiative oder auf Antrag eines Drittels seiner Mitglieder. Konstituiert werden, wenn die Hälfte plus eins seiner Mitglieder zu unterstützen, und dass ihre Vereinbarungen gelten sollte mit Mehrheit getroffen werden. Im Falle einer Stimmengleichheit / der Präsident / zu einem Qualitätsverlust. Wenn der Vorstand die für das Wesen der Materie auf der Tagung diskutiert werden erachtet, können zur Teilnahme an seinen Beratungen und qualifizierte Berater zu nehmen, haben aber kein Stimmrecht, Fachleute oder Spezialisten zu bestimmten Themen in der Agenda aufgeführt klären . Protokolle der Sitzungen er / Sekretär / a, mit Zustimmung des / der Präsidenten / und von der Generalversammlung, und spiegelt sich in den Minuten.

Artikel 15.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Die Kompetenz des Vorstandes:

a) Sie sollten Vereinbarungen über die Vertretung, die Verwaltung und den Schutz der Interessen des Verbandes und seiner Partner / as.

b) Genehmigung der Programme und Aktionspläne.

c) die Wahl und Widerruf der Amtszeit der Mitglieder des Executive Committee und den Vorsitz des Vereins.

d) die Genehmigung der Herstellung von Grundstücken Boards.

e) Verstehen Sie die Leitung des Executive Committee.

f) legen Gebühren verbundenen Personen im Einklang mit den Vorschlägen des Executive Committee gemacht.

g) genehmigt Budget und Jahresrechnung.

h) die Festsetzung und Änderung Statuten.

i) er genehmigt die Auflösung des Vereins.

j) Um zu hören, und lösen Beschwerden und Einsprüche von / der zugehörigen / wie gemacht.

Artikel 16.

Präsident / e.Competencias

Der / die Präsident / Vorstand auf die Wende des Vereins sein. Als solcher ist seine Aufgabe:

a) rechtlich und offiziell vertreten den Verein und kann sogar einen Anwalt zu bestellen und Rechtsanwalt.

b) unterzeichnen die Dokumente des Vereins und können die Ermächtigung auf andere Mitglieder des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse, in bestimmten Fällen zu delegieren.

c) einberufen und leiten die Generalversammlung.

d) Einberufung und führen Gespräche des Vorstands beschließt Bei Stimmengleichheit mit seiner Stimme.

e) zu beheben jede Angelegenheit dringlich und notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Vereins nach der Überlegung in den Verwaltungsrat.

f) Um mit seiner Unterschrift Akten, Urkunden und Dokumente des Vereins zu genehmigen.

g) Richten Sie die Dienste und Funktionen des Vereins.

Artikel 17.

Vice President / e. Kompetenzen

Der / Vice President / zu ersetzen / der Präsident / a im Falle der Abwesenheit oder Krankheit des letzteren / Last-/ ein. Durch die Delegation, nimmt alle Aufgaben er / der Präsident / a dich unterweisen und den Vorsitz bei den Sitzungen oder Gremien wie dem Board of Directors.

Artikel 18.

Sekretär / a. Kompetenzen

Er / Sekretariat / a ist verantwortlich für die Datei ein und halten die Aufzeichnungen des Vereins. Nehmen Sie das Verzeichnis der Mitglieder / as ist eine Niederschrift zu halten und, in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern des Vorstands, nimmt den Jahresbericht vorzubereiten; erweitert und wird der Aufruf erlassen, ist verantwortlich für die administrativen Tätigkeiten der Vereinigung und im allgemeinen, ihres Verfahrens.

Artikel 19.

Schatzmeister / 0. Kompetenzen

Der / die Schatzmeister / a verwahrt Mittel und Wertpapiere des Vereins, wird mit seiner Unterschrift sprechen alle Dokumente und Inkasso Einvernehmen mit dem / der Präsident / a, so pflegen, wie Einnahmen und Ausgaben und das Bankkonto, Erstellung von Budgets, Finanz-und Verlustrechnungen und Bilanzen, um die Entrichtung von Gebühren und im allgemeinen, zuständig für wirtschaftliche Leistung, Rechnungslegung und Besteuerung des Vereins, die bis wird dem neuesten Stand und haben es findest, die Du Rechnungshof, unterhält wie der Rechnungsführer und der erforderlichen Hilfseinrichtungen.

Artikel 20.

Mitglieder. Kompetenzen.

The Voice und integrierte und ist verantwortlich für die Gebühren, für die sie benannt sind. In Ermangelung einer / der Präsident / Weh / der stellvertretende / a, ernennt der Verwaltungsrat einen Vorsitzenden / eine Tagung auf dem dienstältesten Mitglied des Verwaltungsrates. In dieser Gleichheit, der ältesten in der Gesellschaft und wenn immer noch gleich, die Älteren.

Artikel 21.

Territoriale Ausschüsse.

  In den geografischen Gebieten, in denen es mindestens fünfzehn Mitglieder / wie der Verein kann eine territoriale Kommission die Aufgaben zu vertreten, zu verteidigen und die Verbesserung der sozialen, kulturellen Fachleute und Künstler in ihren geografischen Gebiet haben. Jede Gebietseinheit Ausschuss wählt einen Sekretär, der Öffentlichkeit darstellen soll und wird als vollwertiges Mitglied im Vorstand integriert werden. Plankommission und seine Sekretärin werden von der Landesversammlung gewählt werden. Spezifische Regelungen zu schaffen die das Funktionieren der regionalen Parlamenten und dem System der Wahl für territoriale Sekretäre. Die Schaffung eines territorialen Kommission wird in den Verwaltungsrat vorgeschlagen werden, ihre Zustimmung zu der Generalversammlung zu erhöhen.

TITEL V. Nahestehenden Personen.

Artikel 22.

Personen in Verbindung gebracht

Sie können Partner / als natürliche oder juristische Personen sein, mit deren Zustimmung, ihr Interesse an den Zielen des Vereins und schriftlichen Antrag an den Vorstand zu demonstrieren, unter Angabe der Manifestation der Bereitschaft, Partner, gepaart mit die Einhaltung dieser Satzung und Bestimmungen jederzeit zu regieren, und geben Sie den Status des Partners / gewünscht, von der Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei Bedarf erworben werden. Für alle Zwecke, nicht erwerben den Status des Partners / a, während Quoten werden nicht von der Höhe und Form durch den Verwaltungsrat gemäß der Vereinbarung von der Generalversammlung festgelegten erfüllt.

Artikel 23.

Arten der Partner / ay Raten.

Sozio / Eine Reihe Euros: Innerhalb des Vereins gibt es fünf Arten von Partner / a, die jeweils unterschiedliche jährliche Gebühr sein. Jede Person, die Arbeit auf dem Gebiet der bildenden Kunst. Partner / Jugendliche / Studenten. Euro. Partner / Mitarbeiter / a. Von Euro. Natürliche oder juristische Personen, öffentliche oder private Einrichtungen. Sozio / a Wohltäter / a. Von Euro. Natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Körperschaften, die einen finanziellen Beitrag zum Funktionieren des Vereins deutlich. Sozio / a ehrenamtlich / a. Diejenigen, die durch ihren guten Ruf, oder für die mit dazu beigetragen, so relevant für die Würde und die Entwicklung der Assoziation, ein Anspruch auf eine solche Unterscheidung. Die Ernennung der Mitglieder / ace der Ehre ist für die Generalversammlung.

Artikel 24.

Die Rechte von Personen verbunden

1. Rechte von Partnern und Partnernummer und Jugend / Studenten:

a) persönlich an der Generalversammlung mit vollem Stimmrecht, soweit sie in Zahlung von Gebühren Strom.

b) an die Generalversammlung Vorschläge, die sie für geeignet halten, im Einklang mit dem Verfahren des Submit.

c) der Beschwerden an den Vorstand zu machen und eine Herausforderung für die Vereinbarungen des Organs des Vereins, die ihres Erachtens gegen das Gesetz oder der Satzung.

d) über die Zusammensetzung des Führungs-und Vertretungsorgane des Vereins, seiner Ausgeglichenheit und Entwicklung ihres Unternehmens informiert werden.

e) Um als Wähler und Kandidaten bei den Wahlen für die Positionen auf dem Brett und jeder der EZB-Vertreter und Organe des Vereins teilnehmen, vorausgesetzt sie erfüllen die Anforderungen etabliert.

f) an den Aktivitäten des Vereins teilzunehmen.

g) Förderung der Entwicklung und Verfeinerung des Vereins.

2. Rechte von Personen als Gesellschafter, Wohltäter und Ehre verbunden sind:

a) persönlich an der Generalversammlung zu sprechen, aber nicht stimmberechtigt.

b) an die Generalversammlung Vorschläge, die sie für geeignet halten, im Einklang mit dem Verfahren des Submit.

c) über die Zusammensetzung des Führungs-und Vertretungsorgane des Vereins, seiner Ausgeglichenheit und Entwicklung ihres Unternehmens informiert werden.

d) an den Aktivitäten des Vereins teilzunehmen.

e) zur Entwicklung und Verfeinerung der Assoziation beitragen.

Artikel 25.

Pflichten der Personen verbunden

1. Pflichten der Mitglieder und Partner Nummer und Jugend / Studenten:

a) Die Erfüllung der ordentlichen und außerordentlichen Kosten von der Generalversammlung erteilt.

b) mit den Bestimmungen der Satzung und von der Generalversammlung verabschiedeten Normen. c) Um mit den Resolutionen der Generalversammlung zu erfüllen.

d) Durchführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates, unterliegt nach der Generalversammlung im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit diesen Entscheidungen Rechtsmittel einlegen, im Einklang mit dem Verfahren.

e), ihr Verhalten zur guten Namen und das Ansehen des Vereins.

2. Pflichten der Personen als Gesellschafter, Wohltäter und Ehre verbunden sind:

a) erfüllen nur die Quoten mit dem Verein vereinbart.

b) mit den Bestimmungen der Satzung und von der Generalversammlung verabschiedeten Normen.

c) Um mit den Resolutionen der Generalversammlung zu erfüllen.

d) Durchführung der Beschlüsse des Board of Directors, vorbehaltlich der nach der Generalversammlung im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit diesen Entscheidungen Rechtsmittel einlegen, im Einklang mit dem Verfahren.

e), ihr Verhalten zur guten Namen und das Ansehen des Vereins.

Artikel 26.

Verlust der Mitgliedschaft / ein.

So könnte Europa den Status eines Partners / einer aus den folgenden Gründen:

a) Verstoß gegen die Verpflichtungen in der Satzung oder Beschlüsse gegründet von der Generalversammlung angenommen.

b) Verhalten, das gegen gutes Leben und Ziele des Vereins.

c) durch freiwilligen Austritt, schriftlich an den Vorstand mit einem Minimum von einem Monat mitgeteilt.

d) Bei Verspätung von mehr als 90 Kalendertage in der Zahlung der Mitgliedsbeiträge / einer vereinbart. Wenn der Vorstand schlagen vor, um alle Partner / zu bestrafen, der Generalversammlung zur Genehmigung vorschlagen. Die Strafen können von einer vorübergehenden Einstellung ihrer Rechte auf die Ausweisung reichen.

TITEL VI. Wirtschaftssystem und PROPERTY.

Artikel 27.

Heritage.

Der Verein hat keinen Erbe oder Sozialfonds ersten Gründung.

Artikel 28.

Ende Jahr

Übung und wirtschaftliche Partnerschaft wird jährlich und ihrer Schließung wird am 31. Dezember eines jeden Jahres nehmen.

Artikel 29.

Einkommen

Die Mittel des Vereins bestehen aus:

a) Aktien (ordentliche und außerordentliche) der Partner / as.

b) Spenden oder Zuwendungen erhalten haben.

c) Die Vermächtnisse, die möglicherweise rechtlich durch nahestehende Personen oder von Dritten empfangen werden.

d) Subventionen, Zuschüsse und Beihilfen erhalten von den nationalen, regionalen, Landes-oder Kommunal-, als auch wie er den anderen privaten Einrichtungen (Stiftungen, Verbänden, etc..).

e) jede andere rechtmäßige Nutzung.

Artikel 30.

Gebühren.

Ordentlichen oder außerordentlichen Gebühren werden von der Generalversammlung ein Vorschlag aus dem Gremium eingerichtet werden, und sind unter keinen Umständen zurückerstattet. Für die Aufnahme neuer Partner / einer von der Generalversammlung festgesetzt werden, als erste Eingabe, nicht erstattungsfähige Aufnahmegebühr.

Artikel 31.

Dokumentationen und buchhalterischen Pflichten.

Der Verein muss eine aktuelle Liste der Partner / die haben, um Aufzeichnungen zu führen, um den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Ergebnisses und die finanzielle Lage des Unternehmens und Aktivitäten zu erhalten, eine Bestandsaufnahme Ihres Vermögens und in einem Buch der Protokolle der Sitzungen ihrer Gremien und Vertretung gesammelt. Konten unterliegen sollten bestimmte Regeln können für sie gelten. Die Konten des Vereins wird jährlich von der Generalversammlung genehmigt werden.

TITEL VII. AUFLÖSUNG UND LIQUIDATION der Partnerschaft.

Artikel 32.

Auflösung.

Der Verein wird aufgelöst:

a) freiwillig, wenn so von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossene Einberufung zu diesem Zweck von einer Reihe von Partnern / wie nicht weniger als 10%. Die Einigung über die Lösung erfordert eine qualifizierte Mehrheit der anwesenden oder vertretenen, das wird zur Folge haben, wenn die Ja-Stimmen mehr als die Hälfte.

b) Aus den Gründen, die in Artikel 39 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

c) endgültiges Urteil.

Artikel 33.

Settlement.

Im Falle der Auflösung tritt die Versammlung ernennt einen Ausschuss Liquidation, die, einmal Schulden ausgelöscht, und wenn überhaupt überschüssige Flüssigkeit wird an den Enden, die nicht von ihrer Non-Profit-Organisation nicht beeinträchtigen werden.

TEIL VIII. REFORM DER RECHTS.

Artikel 34.

Reform des Statuts.

Änderungen dieser Verfassung durch die ausserordentliche Generalversammlung behandelt werden, die Verabschiedung der qualifizierten Mehrheit der anwesenden oder vertretenen, wird sich ergeben, wenn die Ja-Stimmen mehr als die Hälfte. Die Änderungen werden dem einschlägigen Register mitgeteilt werden.

Zusatzbestimmung

In allen Angelegenheiten, die nicht für die in diesen Verordnungen gilt das organische Gesetz 1/2002 vom 22. März auf der die Vereinigungsfreiheit und den ergänzenden Bestimmungen.

In, um ............... von .......

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